Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Klage wegen Unfallschaden ohne vorheriges Schlichtungsverfahren

Klage wegen Unfallschaden ohne vorheriges Schlichtungsverfahren

Die meisten Bundesländer sehen bei Rechtsstreitigkeiten mit geringem Streitwert die Durchführung eines so genannten Schlichtungsverfahrens vor, bevor ein gerichtliches Klageverfahren durchgeführt werden kann. Zusätzlich wird meist verlangt, dass die Parteien ihren Wohnsitz im selbenLandgerichtsbezirk haben. Werden wegen eines Unfallschadens der Schadensverursacher und seine Haftpflichtversicherung auf Schadensersatz verklagt, liegt diese Voraussetzung nicht vor, wenn (nur) die Versicherung ihren Sitz außerhalb des Gerichtsbezirks hat. Das ansonsten obligatorische Schlichtungsverfahren muss dann nicht durchgeführt werden.

Urteil des LG Traunstein vom 27.04.2004

6 S 497/04

MDR 2004, 1055

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