Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Kfz-Werbung mit “Tageszulassung”
Bewirbt ein Kfz-Händler Fahrzeuge, die für einen Tag auf ihn zugelassen waren (sogenannte Tageszulassungen), muß er unmißverständlich darauf hinweisen, wenn die erworbenen Fahrzeuge nicht der aktuellen Modellreihe des Herstellers angehören. Anderenfalls ist die Werbung irreführend und somit wettbewerbswidrig.
Beschluß des OLG Köln vom 17.04.1998
6 U 173/97
NJWE-WettbR 1998, 221