Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kfz-Werbung mit “Tageszulassung”

Kfz-Werbung mit “Tageszulassung”

Bewirbt ein Kfz-Händler Fahrzeuge, die für einen Tag auf ihn zugelassen waren (sogenannte Tageszulassungen), muß er unmißverständlich darauf hinweisen, wenn die erworbenen Fahrzeuge nicht der aktuellen Modellreihe des Herstellers angehören. Anderenfalls ist die Werbung irreführend und somit wettbewerbswidrig.

Beschluß des OLG Köln vom 17.04.1998
6 U 173/97

NJWE-WettbR 1998, 221

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