Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine Unternehmereigenschaft trotz zahlreicher Verkäufe über eBay

Keine Unternehmereigenschaft trotz zahlreicher Verkäufe über eBay

Ob ein eBay-Mitglied, das regelmäßig Geschäfte über die Auktionsplattform eBay abschließt, als gewerblicher Händler anzusehen ist, kann im Einzelfall schwer zu beurteilen sein. Die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit hat weitreichende Folgen. So kann ein Händler die Gewährleistung für die verkauften Gegenstände nicht ausschließen. Ferner ist er gegenüber Verbrauchern verpflichtet, diesen ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einzuräumen und hierüber entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu belehren.

Wichtiges Indiz für die Händlereigenschaft ist die Anzahl der getätigten An- und Verkäufe und die entsprechenden Bewertungen der Vertragspartner. Das Landgericht Coburg hält diese Kriterien jedoch nicht für entscheidend. Ein eBay-Teilnehmer ist trotz über 1.700 erhaltener Mitgliederbewertungen nicht als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB anzusehen, wenn sich aus den Umständen – insbesondere einer die Zahl der Verkäufe weit übersteigenden Zahl von Ankäufen und des Nichterreichens des zur Erlangung des Powerseller-Status erforderlichen Mindesthandelsvolumens – ergibt, dass die Handelstätigkeit ausschließlich privaten Zwecken dient. Auch ein Privatanbieter, der beispielsweise seinen Dachboden entrümpelt oder eine umfangreiche Sammlung (Platten, Briefmarken etc.) einzeln verkauft, kann durchaus zu einer stattlichen Anzahl von eBay-Transaktionen kommen.

Urteil des LG Coburg vom 19.10.2006

1 HK O 32/06

JurPC Web-Dok. 35/2007

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€