Urteil
01.07.2008
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Keine Umlage der Gewinnzuschläge für Eigenbetriebe
Lässt eine Gemeinde die Erneuerung der Straßenentwässerung von einem privaten Eigenbetrieb ausführen, dürfen im Rahmen des Straßenbeitragsbescheids die auf die Anlieger umgelegten Kosten nicht den kalkulatorischen Gewinnzuschlag des Bauunternehmens enthalten. eine Übertragunggemeindlicher Aufgaben an private Unternehmer darf nicht zu Mehrkosten für den Bürger führen.
Urteil des BVerwG vom 14.09.2006
9 B 2.06
Pressemitteilung des BVerwG