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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine ordnungsgemäße Ladung nach Auszug aus Ehewohnung

Keine ordnungsgemäße Ladung nach Auszug aus Ehewohnung

In einem Bußgeldverfahren verwarf der Amtsrichter den gegen einen Bußgeldbescheid erhobenen Einspruch, weil der Betroffene nicht zum Verhandlungstermin erschienen war. Später stellte sich heraus, dass er von dem Termin gar nichts wusste. Die Ladung war nämlich zu einem Zeitpunkt an seine frühere Adresse zugestellt worden, als er bereits wegen der Trennung von seiner Ehefrau dort ausgezogen war. Diese hatte den Brief ohne Benachrichtigung einfach liegen lassen.

Nach Meinung des Kammergerichts Berlin lag keine ordnungsgemäße Ladung zu dem Verhandlungstermin vor. Dass der Mann noch an seinem alten Wohnsitz gemeldet war und es versäumt hatte, dem Gericht den Anschriftenwechsel mitzuteilen, war dabei unerheblich. Das Amtsgericht musste daher über den Einspruch neu verhandeln.

Beschluss des KG Berlin vom 18.09.2006

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