Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Keine Markenschutzverletzung durch EU-Neuwagenhändler
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf begeht ein EU-Neuwagenhändler keine Markenrechtsverletzung, wenn er in Werbeanzeigen neben den Wortmarken (z. B. “Mercedes”) der angebotenen Fahrzeuge auch deren Bildmarke (hier Mercedes-Stern) abbildet.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.07.2001