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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine Haftung der GmbH für Gesellschafterschulden

Keine Haftung der GmbH für Gesellschafterschulden

Für die Verbindlichkeiten einer GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Ausnahmsweise kommt daneben eine persönliche Haftung des Gesellschafters/Geschäftsführers in Betracht (z. B. schuldhaftes Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen). Ein umgekehrter Haftungsdurchgriff, wonach die Gesellschaft für (persönliche) Verbindlichkeiten des Gesellschafters/Geschäftsführers haftet, ist jedoch generell ausgeschlossen.

Beschluss des KG Berlin vom 13.01.2003

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