Haftung für Falschberatung
über 70 000 DM wollten Eltern für ihre Tochter bei einer Nürnberger Filiale der Dresdner Bank anlegen. Sicher sollte die Anlage sein und auch ‚ein paar Mark Zinsen‘ abwerfen. Ein Anlageberater des Geldinstituts empfahl den Kunden Anleihen des niederländischen Flugzeugherstellers Fokker. Die als ‚bombensicher‘ empfohlene Anlage erwies sich als Flop. Fokker ging in Konkurs, als sich der Hauptanteilseigner Daimler-Benz zurückzog. Das gesamte Geld der Anleger war verloren.
Das Oberlandesgericht Nürnberg verurteilte die Bank zum Ersatz des entstandenen Schadens. Der angeblich sachkundige Bearbeiter hätte den Kleinanlegern, die ausdrücklich eine ’sichere Anlage‘ verlangt hatten, die Fokker-Anleihen nie und nimmer empfehlen dürfen, da bereits zu diesem Zeitpunkt Anzeichen für eine Zahlungsunfähigkeit des Konzerns bekannt waren. In der Zentrale der Dresdner Bank in Frankfurt gab es bereits deutliche Hinweise auf den Niedergang des traditionsreichen Unternehmens. Man unterliess es jedoch, die Anlageberater in den Zweigstellen hiervon zu unterrichten.
Urteil des OLG Nürnberg vom 28.01.1998
12 U 2131/97
Betriebs-Berater 1998, 498
RdW 1998, 243
siehe auch Urteil des OLG Braunschweig vom 4.12.98
2 U 86/97
NJW-RR 1998, 626