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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine Chance für Markenspekulanten

Keine Chance für Markenspekulanten

Wer eine Marke nur deshalb auf sich eintragen lässt, um später bei anderen ‘abkassieren’ zu können, handelt nach einem Urteil des OLG Frankfurt rechtsmissbräuchlich.

Dies musste ein selbsternannter Markenerfinder erfahren, der sich vorsorglich den Begriff ‘Classe E’ hatte eintragen lassen. Bei der Einführung der E-Klasse wollte er sodann das Unternehmen Daimler-Benz zur Kasse bitten.

Urteil des OLG Frankfurt vom 09.10.1997
6 U 147/96
WRP 1997, 1208

Impulse Heft 1/98, Seite 46

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