Urteil
01.07.2008
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Keine Auskunftspflicht einer Bankfiliale bei Kontopfändung
Die Filiale einer Bank ist als Drittschuldnerin im Rahmen der Pfändung eines Kundenkontos nicht verpflichtet, dem Gläubiger Auskunft über Konten zu erteilen, die bei einer anderen Filiale derselben Bank geführt werden. Will der Gläubiger entsprechende Auskünfte erhalten, so muss er den beim Vollstreckungsgericht erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss entweder auch der anderen Filiale oder der Bankzentrale zustellen lassen.
Urteil des AG Leipzig vom 07.10.1997
06 C 6952/97
NJW-RR 1998, 1345