Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine Aufteilung der Eigenheimförderung trotz mehrerer Miteigentümer

Keine Aufteilung der Eigenheimförderung trotz mehrerer Miteigentümer

Der Fördergrundbetrag der Eigenheimförderung ist nach § 9 Abs. 2 S. 2 EStG nur dann entsprechend dem Miteigentumsanteil aufzuteilen, wenn eine Wohnung im Eigentum mehrerer Anspruchsberechtigter steht. Ist ein Miteigentümer nicht uneingeschränkt steuerpflichtig (z. B., weil er keinen deutschen Wohnsitz hat), steht dem unbeschränkt steuerpflichtigen Miteigentümer somit die volle Eigenheimzulage zu.

Urteil des BFH vom 24.06.2004

III R 69/03

Pressemitteilung des BFH

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€