Urteil
01.07.2008
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Kein wettbewerbsrechtlicher Anspruch bei nicht tätigem Unternehmen
Das Verleiten zum Vertragsbruch kann nur dann nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) untersagt werden, wenn die Parteien Mitbewerber sind. Ein Unternehmen, das sich in Liquidation befindet und seit Jahren keine Geschäftstätigkeit mehr entfaltet, ist kein Mitbewerber in diesem Sinne und kann daher keinen Unterlassungsanspruch gegen ein anderes Unternehmen geltend machen.
Urteil des OLG Brandenburg vom 15.11.2005
6 U 138/04
OLGR Brandenburg 2006, 224