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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kein Vorrang von “Erdinger Weißbier” vor “Erdinger SZ”

Kein Vorrang von “Erdinger Weißbier” vor “Erdinger SZ”

Die Süddeutsche Zeitung gibt seit Jahren für das Umland von München Landkreisausgaben ihrer überregional erscheinenden Tageszeitung heraus, deren Lokalteile mit der adjektivischen Bezeichnung des jeweiligen Landkreises und der sich anschließenden Bezeichnung versehen sind. Die in Oberbayern ansässige Privatbauerei, die u. a. das über die Landesgrenzen hinaus bekannte Erdinger Weißbier vertreibt, wandte sich gegen die vom Zeitungsverlag gewählte Bezeichnung „Erdinger SZ“. Die Bierbrauer, die ihre Unterlassungsklage mit älteren Marken- und Namensrechten begründeten, bekamen jedoch vor dem Landgericht München nicht Recht.

Das Gericht sah in dem Zeitungstitel eine zulässige Verwendung einer geografischen Angabe. Die Klage scheiterte zudem daran, dass zwischen einer Brauerei und einem Zeitungsverlag keinerlei Konkurrenzverhältnis besteht. Daher verneinte das Gericht die Verwechslungsfähigkeit, da der von der „Süddeutschen“ verwendete Titel nicht von dem Namensbestandteil geprägt wird, der der Biermarke trotz deren überragendem Bekanntheitsgrad entspricht.

Urteil des LG München vom 09.08.2006

1HK O 22662/05

Handelsblatt vom 30.08.2006

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