Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Kein Spekulationsverlust bei Autoverkauf
Wer innerhalb weniger Monate einen neu angeschafften Serien-Pkw (BMW Cabrio) wieder verkauft, kann den im Vergleich zum Anschaffungspreis erzielten Mindererlös nicht als Spekulationsverlust mit anderen Einkünften verrechnen. Verluste sind steuerlich irrelevant, wenn sie – anders als beispielsweise bei Aktien – von vornherein feststehen.
Hinweis: Gegen das Urteil wurde Revision zum Bundesfinanzhof (dortiges Geschäftszeichen IX R 29/06) eingelegt.
Urteil des Hessischen FG vom 25.04.2006
12 K 594/03
Pressemitteilung des Hessischen FG