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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kein Spekulationsverlust bei Autoverkauf

Kein Spekulationsverlust bei Autoverkauf

Wer innerhalb weniger Monate einen neu angeschafften Serien-Pkw (BMW Cabrio) wieder verkauft, kann den im Vergleich zum Anschaffungspreis erzielten Mindererlös nicht als Spekulationsverlust mit anderen Einkünften verrechnen. Verluste sind steuerlich irrelevant, wenn sie – anders als beispielsweise bei Aktien – von vornherein feststehen.

Hinweis: Gegen das Urteil wurde Revision zum Bundesfinanzhof (dortiges Geschäftszeichen IX R 29/06) eingelegt.

Urteil des Hessischen FG vom 25.04.2006

12 K 594/03

Pressemitteilung des Hessischen FG

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