Urteil
01.07.2008
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Kein Prokurist für Partnerschaftsgesellschaft
Das am 01.07.1995 in Kraft getretene Partnerschaftsgesellschaftsgesetz ermöglicht es den Angehörigen der freien Berufe, sich in einer eigenen Rechtsform, nämlich der Partnerschaft, zusammenzuschließen. Die Partnerschaft wird in das so genannte Partnerschaftsregister, ein dem Gesellschaftsregister entsprechendes Verzeichnis, eingetragen.
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die Erteilung einer Prokura durch eine Partnerschaftsgesellschaft nicht zulässig ist und nicht im Partnerschaftsregister eingetragen werden kann.
Beschluss des OLG München vom 05.09.2005
31 Wx 60/05
OLGR München 2006, 23
NJW 2005, 3730