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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Eintragungspflicht: Prokurist wird Alleingeschäftsführer

Eintragungspflicht: Prokurist wird Alleingeschäftsführer

Nach § 53 Absatz 3 HGB ist das Erlöschen der Prokura in gleicher Weise wie deren Erteilung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

Dies gilt nach einer Entscheidung des Landgerichts Bremen jedoch dann nicht, wenn der bisherige Prokurist einer Gesellschaft zum alleinigen Geschäftsführer ernannt wird. Die im Handelsregister einzutragende Geschäftsführerernennung schliesst nämlich durch die nach § 53 Absatz 3 HGB erforderliche Anzeige zugleich das Erlöschen der Prokura mit ein.

Beschluss des LG Bremen vom 09.06.1998
13 T 14/98 A

NJW-RR 1998, 1332

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