Urteil
01.07.2008
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Eintragungspflicht: Prokurist wird Alleingeschäftsführer
Nach § 53 Absatz 3 HGB ist das Erlöschen der Prokura in gleicher Weise wie deren Erteilung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
Dies gilt nach einer Entscheidung des Landgerichts Bremen jedoch dann nicht, wenn der bisherige Prokurist einer Gesellschaft zum alleinigen Geschäftsführer ernannt wird. Die im Handelsregister einzutragende Geschäftsführerernennung schliesst nämlich durch die nach § 53 Absatz 3 HGB erforderliche Anzeige zugleich das Erlöschen der Prokura mit ein.
Beschluss des LG Bremen vom 09.06.1998
13 T 14/98 A
NJW-RR 1998, 1332