Kein Markenschutz für “Datatool”
Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz ist die Eintragung von Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistung dienen können. Das Bundespatentgericht entschied, daß dieses Freihaltebedürfnis auf die beantragte Markeneintragung des Wortes ‘Datatool’ zutrifft.
Der Markenbestandteil ‘Data’ ist ein geläufiger Begriff aus dem Bereich der elektronischen Datenverarbeitung. Das englische Wort ‘Tool’ ist ebenfalls eingedeutscht und ist in der Bedeutung als Hilfeprogramm oder Werkzeug zumindest im Bereich der Computerfachsprache ein Allerweltswort geworden. Danach haben Anbieter von Softwareprodukten für Datenverarbeitung ein schützenswertes Interesse an der Verwendung der Worte ‘Data’ und ‘Tool’ auch in der Wortfolge ‘Datatool’. Die beantragte Markeneintragung wurde daher abgelehnt.
Beschluß des Bundespatentgerichts vom 07.07.1998; 24 W (pat) 126/97