Urteil
01.07.2008
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Kein IHK-Beitragserlass wegen Vermögenslosigkeit
Eine geltend gemachte Vermögenslosigkeit eines Unternehmens rechtfertigt nicht den Erlass eines IHK-Mitgliedsbeitrags wegen „besonderer Härte“. Der Ausnahmetatbestand setzt voraus, dass dem Mitglied durch den Erlass ein wirtschaftlicher Vorteil verbleibt. Ein solcher Vorteil besteht jedoch dann nicht, wenn sich der Schuldner in einer wirtschaftlichen Lage befindet, die eine Durchsetzung des Anspruchs generell ausschließt.
Beschluss des OVG Lüneburg vom 21.06.2006
8 LA 54/06
ZAP EN-Nr. 326/2007