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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kein eigener Anspruch des Wohnungseigentümers gegen Verwalter

Kein eigener Anspruch des Wohnungseigentümers gegen Verwalter

Ein einzelner Wohnungseigentümer kann einen der Wohnungseigentümergemeinschaft zustehenden Anspruch gegen den Verwalter nicht eigenmächtig ohne einen dahin gehenden Beschluss der Gemeinschaft gerichtlich geltend machen. Ein gleichwohl gestellter Antrag ist mangels Antragsbefugnis unzulässig und vom Gericht abzuweisen.

Beschluss des BayObLG vom 03.11.2004

2Z BR 175/04

BayObLGR 2005, 149

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