Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

„Katrina“ verhinderte Messeauftritt in New Orleans

„Katrina“ verhinderte Messeauftritt in New Orleans

Ein deutsches Keramikunternehmen beauftragte eine international tätige Fachfirma mit der Erstellung eines Messestandes auf einer im Oktober 2005 stattfindenden Industriemesse in New Orleans (USA). Nachdem bereits erste Arbeiten durchgeführt waren, brach im August 2005 der verheerende Hurrikan „Katrina“ über die amerikanische Stadt herein. Die Messe wurde daraufhin abgesagt. Dem Messebauunternehmen waren bis dahin allerdings schon Unkosten von ca. 16.000 Euro entstanden. Unter anderem musste die Auslieferung der Messeutensilien durch ein Containerschiff rückgängig gemacht werden. Die Parteien stritten darüber, ob der Auftraggeber diese Kosten erstatten muss.

Das Landgericht Coburg gab dem beklagten Unternehmen Recht. Durch die Überflutung ist die Errichtung des Messestandes unmöglich geworden. Hierfür konnte der Auftraggeber nichts. Die Absage der Messe beruhte auf einer Naturkatastrophe, also auf höherer Gewalt. Das Risiko hierfür hat aber nicht das beklagte Keramikunternehmen zu tragen. Damit ist wie nahezu das gesamte Gebiet der Bluesstadt auch der Vergütungsanspruch der Ladenbaufirma „untergegangen“.

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Urteil des LG Coburg vom 28.11.2006

22 O 373/06

Pressemitteilung des LG Coburg

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