Urteil
01.07.2008
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Kaskoversicherung: falsche Preisangabe bei Oldtimer-Versicherung
Bei Abschluss einer Kaskoversicherung für einen Oldtimer muss der Anschaffungswert korrekt angegeben werden. Wird ein überhöhter Kaufpreis aufgeführt, verliert der Fahrzeughalter seinen Versicherungsschutz.
Urteil des OLG Hamm 25.10.2002