Urteil
01.07.2008
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Kapitallebensversicherung vor Pfändung des Finanzamts schützen
Wem eine Pfändung des Finanzamts in sein privates Vermögen bevorsteht, sollte möglichst schnell seine Kapitallebensversicherungen in Sicherheit bringen, indem er sich – falls möglich – für die Versorgungsrente entscheidet. Lebensversicherungen sind, so der Bundesfinanzhof, nicht schon deshalb unpfändbar, weil der Versicherungsnehmer statt einer fälligen Kapitalleistung eine Versorgungsrente wählen kann. Dies gilt nach dem Urteil jedenfalls so lange, wie er dieses Wahlrecht noch nicht ausgeübt hat.
Urteil des BFH vom 31.07.2007
VII R 60/06
Pressemitteilung des BFH