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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Juristische Person des Privatrechts ist kein öffentlicher Auftraggeber

Juristische Person des Privatrechts ist kein öffentlicher Auftraggeber

Eine juristische Person des Privatrechts ist selbst dann nicht öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 17 Nr. 6 Abs. 4 VOB/B, wenn ihr sämtliche Anteile einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gehören.

Urteil des BGH vom 26.04.2007
VII ZR 152/06
NJW 2007, 3277

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