Urteil
01.07.2008
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Juristische Person des Privatrechts ist kein öffentlicher Auftraggeber
Eine juristische Person des Privatrechts ist selbst dann nicht öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 17 Nr. 6 Abs. 4 VOB/B, wenn ihr sämtliche Anteile einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gehören.
Urteil des BGH vom 26.04.2007
VII ZR 152/06
NJW 2007, 3277