Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
“Irrtümer vorbehalten”
Der Werbeprospekt eines Möbelhauses enthielt zu Maßangaben und Liefermöglichkeiten den kleingedruckten Zusatz ‘Irrtümer sind vorbehalten’.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof stellt dieser Zusatz keine irreführende Werbung dar.
Urteil des BGH vom 07.11.1996
I ZR 138/94
ZAP EN-Nr. 376/97