Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Irreführung durch selbst vergebene Hotel-Sterne
Wurden die „Sterne“ eines Hotels nicht von der offiziellen Prüfungs- und Vergabestelle vergeben, muss der Hotelbetreiber hierauf ausdrücklich hinweisen. Gibt sich ein Haus auf seiner Internethomepage als „Vier-Sterne-Hotel“ aus und stellt sich heraus, dass es sich hierbei nicht um Qualitätsmerkmale im Rahmen eines neutralen Klassifizierungssystems handelt, liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor. Der Betreiber des selbst erkorenen „Vier-Sterne-Hotels“ wurde vom Landgericht Lübeck zur Unterlassung verurteilt.
Urteil des LG Lübeck vom 11.10.2005
3 O 87/05
Pressemitteilung des LG Lübeck