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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Irreführung durch selbst vergebene Hotel-Sterne

Irreführung durch selbst vergebene Hotel-Sterne

Wurden die „Sterne“ eines Hotels nicht von der offiziellen Prüfungs- und Vergabestelle vergeben, muss der Hotelbetreiber hierauf ausdrücklich hinweisen. Gibt sich ein Haus auf seiner Internethomepage als „Vier-Sterne-Hotel“ aus und stellt sich heraus, dass es sich hierbei nicht um Qualitätsmerkmale im Rahmen eines neutralen Klassifizierungssystems handelt, liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor. Der Betreiber des selbst erkorenen „Vier-Sterne-Hotels“ wurde vom Landgericht Lübeck zur Unterlassung verurteilt.

Urteil des LG Lübeck vom 11.10.2005

3 O 87/05

Pressemitteilung des LG Lübeck

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