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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Irreführung durch Bio-Hustenbonbons

Irreführung durch Bio-Hustenbonbons

Die Bezeichnung von Hustenbonbons mit dem Markennamen “biobronch”, die nach Herstellerangaben mit “zwanzig edlen Kräutern” gefüllt sind, erweckt beim Verbraucher nicht den Eindruck, es handle sich um Kräuter aus biologischem Anbau. Der Markenname besagt nach Auffassung des Oberlandesgerichts München allenfalls, dass es sich um ein Bio-Mittel zur Behandlung der Bronchien gegen Husten, also nicht um ein chemisches Arzneimittel handelt. Der Verbraucher erwartet hingegen nicht, dass die Zutaten im ökologischen Landbau erzeugt werden.

Urteil des OLG München vom 06.07.2000; Az.: 6 U 1607/00

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