Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Irreführung durch Bio-Hustenbonbons
Die Bezeichnung von Hustenbonbons mit dem Markennamen “biobronch”, die nach Herstellerangaben mit “zwanzig edlen Kräutern” gefüllt sind, erweckt beim Verbraucher nicht den Eindruck, es handle sich um Kräuter aus biologischem Anbau. Der Markenname besagt nach Auffassung des Oberlandesgerichts München allenfalls, dass es sich um ein Bio-Mittel zur Behandlung der Bronchien gegen Husten, also nicht um ein chemisches Arzneimittel handelt. Der Verbraucher erwartet hingegen nicht, dass die Zutaten im ökologischen Landbau erzeugt werden.
Urteil des OLG München vom 06.07.2000; Az.: 6 U 1607/00