Irreführende Werbung mit umstrittenen Heilmitteln
Die Werbung mit der diagnostischen Nützlichkeit eines Bluttests ist irreführend, wenn die behauptete Wirkung den Eindruck wissenschaftlicher Unangefochtenheit erweckt, in Wahrheit aber umstritten ist. In dem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall ging es um den Eindruck,durch die mit dem Bluttest mögliche Ermittlung von Immunglobulin-G-Antikörpern, die sich bestimmten Nahrungsmitteln zuordnen lassen, seien entsprechende Nahrungsmittelunverträglichkeiten nachzuweisen bzw. zu diagnostizieren.
Für gesundheitsbezogene Wirksamkeitsbehauptungen gelten strenge Maßstäbe, die sich auch auf die Beweislastverteilung auswirken. Insbesondere liegt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung bereits dann vor, wenn Heilmitteln (einschließlich Diagnosemitteln) Wirkungen beigemessen werden, die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind.
Urteil des OLG Frankfurt vom 21.07.2005
6 U 48/05
NJW Heft 39/2005, Seite XIII