Irreführende Werbung einer Filiale
Verstößt die Werbung einer rechtlich unselbstständigen Filiale einer Verbrauchermarktkette gegen das Wettbewerbsrecht, so ist der Unterlassungsanspruch eines Konkurrenten gegen den Inhaber des Unternehmens grundsätzlich ohne räumliche Beschränkung auf die betreffende Filiale gegeben. Der Unterlassungsanspruch muss nicht örtlich begrenzt werden, sondern gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Auch der Umstand, dass eine irreführende Werbung auf dem Fehlverhalten des Leiters eines abgrenzbaren Unternehmensteils beruht, steht nach Auffassung des Bundesgerichtshofs der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs gegenüber dem Gesamtunternehmen nicht entgegen.
Urteil des BGH vom 29.06.2000; Az.: I ZR 29/98