Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Irreführende Werbung mit gebührenpflichtiger Telefonnummer

Irreführende Werbung mit gebührenpflichtiger Telefonnummer

Gibt ein Gewerbetreibender bei einer an Letztverbraucher gerichteten Werbung in Zeitungsanzeigen oder im Internet eine mit 0180 beginnende kostenpflichtige Service-Nummer an, ohne gleichzeitig deutlich darauf hinzuweisen, dass die Nummer gebührenpflichtig ist und in welcher Höhe Gebühren pro Zeiteinheit entstehen, handelt er wegen Irreführung der Verbraucher wettbewerbswidrig (§ 3 UWG). Die Gefahr der Irreführung ergibt sich zum einen aus der ähnlichkeit zu den mit 0130 beginnenden so genannten freecall-Nummern und zum anderen daraus, dass (auch) aufgeklärte Leser Fehlvorstellungen hinsichtlich der Gebührenhöhe erliegen können.

Urteil des OLG Stuttgart vom 19.11.1999,2 U 167/99,NJWE-WettbR 2000, 107

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