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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Irreführende Top-Level-Domain (tipp.ag)

Irreführende Top-Level-Domain (tipp.ag)

So genannte Top-Level-Domains, wie z. B. de, info oder com werden häufig gezielt ausgewählt, um einen Bezug zum angebotenen Produkt oder dem Betreiber herzustellen. So verwenden Fernsehsender gerne die Top-Level-Domain tv. Die Verwendung derartiger Zusätze in einer Unternehmensdomain kann jedoch auch irreführend und damit wettbewerbswidrig sein. So untersagte das Hanseatische Oberlandesgericht einem gewerblichen Betreiber von Lottospielgemeinschaften die Verwendung der Domain tipp.ag. Durch die Verwendung der Top-Level-Domain ag, die hier auch in der Werbung wie eine Unternehmensbezeichnung verwendet wurde, konnte bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass es sich um eine Aktiengesellschaft handelt. Tatsächlich wurde das Unternehmen aber in der Rechtsform einer GmbH geführt.

Urteil des OLG Hamburg vom 16.06.2004

5 U 162/03

JurPC Web-Dok. 262/2004

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