Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Irreführende 4-Sterne-Kennzeichnung auf Reisebus
Busunternehmen, die ihre Busse mit der begehrten 4-Sterne-Kennzeichnung versehen, ohne die strenge Prüfung der Gütergemeinschaft Buskomfort e. V. erfolgreich durchlaufen zu haben, handeln wettbewerbswidrig. Eine TÜV-Überprüfung rechtfertigt nicht die Benutzung des Qualitätsmerkmals.Urteil des LG Saarbrücken vom 10.09.2004
7 O 13/04
Handelsblatt vom 23.03.2005