Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Inspektion nur beim Vertragshändler
Ein Fahrzeughersteller kann in einer Garantieklausel die von ihm gewährte Dreijahresgarantie davon abhängig machen, daß die vorgeschriebenen Inspektions- und Wartungsarbeiten ausschließlich von autorisierten Vertragswerkstätten durchgeführt werden.
Ein Autofahrer, der eine Inspektion in einer freien Werkstatt durchführen läßt, riskiert daher den Verlust seiner Garantieansprüche.
OLG Nürnberg vom 27.02.1997; Az.: 8 U 3754/96