Urteil
01.07.2008
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Insolvenz: Ausgleich der Kontoüberziehung nicht anfechtbar
Insolvenzverwalter können keine Zahlungen anfechten, die der Schuldner aus einer von der Bank geduldeten Kontoüberziehung finanziert hat. Da die bloße Duldung einer Kontoüberziehung dem Kunden gegen die Bank keinen Anspruch auf einen Kredit einräumt, stellt dies keine pfändbare Forderung dar, die zur Insolvenzmasse gehören würde. Somit ist eine Gläubigerbenachteiligung ausgeschlossen.
Urteil des BGH vom 11.01.2007
IX ZR 31/05
Pressemitteilung des BGH