Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Hinweis auf lange Standzeit

Hinweis auf lange Standzeit

Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens ist verpflichtet, den Käufer ungefragt auf eine Standzeit des Gebrauchtwagens von über drei Jahren hinzuweisen, da die Gefahr von Standschäden mit zunehmender Standdauer zunimmt.

AG Rottweil vom 28.01.1999; Az.: 2 C 104/98

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