Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Hinweis auf ausländisches Testergebnis
Eine Werbung, die mit Angabe der entsprechenden Fundstelle auf ein Testurteil einer in den Niederlanden anerkannten Verbraucherorganisation hinweist, verstößt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dies gilt auch dann, wenn der Testbericht wegen seines Erscheinens ausschließlich in den Niederlanden und in niederländischer Sprache von deutschen Verbrauchern praktisch nicht überprüft werden kann.
Urteil des OLG Schleswig vom 09.01.2001; Az.: 6 U 41/00