Urteil
01.07.2008
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Herausgabe von Gesellschaftsunterlagen
Grundsätzlich hat ein Gesellschafter keinen Anspruch auf Aushändigung von Originalunterlagen der Gesellschaft, um diese zu überprüfen. Ein solcher Anspruch kann nach Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken jedoch dann bestehen, wenn die Gesellschaft über keine eigenen Geschäftsräume verfügt und dem einsichtnehmenden Gesellschafter die Anwesenheit der anderen Gesellschafter nicht zumutbar ist, beispielsweise weil die Gesellschafter völlig zerstritten sind.
Urteil des OLG Zweibrücken vom 17.02.2005
4 U 115/04
RdW Heft 18/2005, Seite V