Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Herausgabe von Gesellschaftsunterlagen

Herausgabe von Gesellschaftsunterlagen

Grundsätzlich hat ein Gesellschafter keinen Anspruch auf Aushändigung von Originalunterlagen der Gesellschaft, um diese zu überprüfen. Ein solcher Anspruch kann nach Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken jedoch dann bestehen, wenn die Gesellschaft über keine eigenen Geschäftsräume verfügt und dem einsichtnehmenden Gesellschafter die Anwesenheit der anderen Gesellschafter nicht zumutbar ist, beispielsweise weil die Gesellschafter völlig zerstritten sind.

Urteil des OLG Zweibrücken vom 17.02.2005

4 U 115/04

RdW Heft 18/2005, Seite V

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€