Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Herausgabe einer Unterwerfungserklärung
Hat ein Unternehmen gegenüber einem Wettbewerbsverein eine strafbewerte Unterlassungserklärung abgegeben, so kann diese nicht herausverlangt werden, wenn nachträglich die Sachbefugnis des Wettbewerbsvereins entfällt.
Diese Entscheidung ist wichtig für Unterlassungserklärungen, die vor dem 01.08.1994 gegenüber Wettbewerbsvereinen abgegeben wurden. Zu diesem Zeitpunkt trat die UWG- Novelle 1994 in Kraft, als deren Folge einer Vielzahl von Wettbewerbsvereinen mit einer entsprechenden Mitgliederstruktur die Klagebefugnis entfiel.
Urteil des BGH vom 5.03.1998
I ZR 202/95
MDR 1998, 1048
GRUR 1998, 953