Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

“Headhunter” schuldet keinen erfolgreichen Vertragsabschluss

“Headhunter” schuldet keinen erfolgreichen Vertragsabschluss

Zwischen einer Personalvermittlungsagentur für Führungskräfte (sog. Headhunter) und einem Unternehmen war vereinbart, dass der Vermittler für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis mit der vermittelten Führungskraft noch während der vereinbarten Probezeit vorzeitig beendetwird,entweder das Honorar zurückzahlt oder seinem Auftraggeber weitere Kandidaten vorschlägt. In dem vom Landgericht Coburg entschiedenen Fall wurde dem vermittelten Arbeitnehmer kurz vor Ablauf der Probezeit gekündigt. Der Headhunter benannte daraufhin insgesamt sieben weitere Bewerber. Da mit keinem dieser Kandidaten ein Arbeitsvertrag zustande kam, forderte das Unternehmen die bereits gezahlten 12.500 Euro zurück.

Das Gericht wies die Klage ab, da die Agentur in berechtigter Weise von ihrem vertraglich vereinbarten Wahlrecht Gebrauch gemacht hatte. Dass es nicht zu einem weiteren Vertragsschluss kam, war schon deshalb unerheblich, weil eine Personalagentur, soweit nichts anderes vereinbart ist, keine Erfolgsgarantie übernimmt. Arbeitgeber müssen daher das vereinbarte Honorar auch dann zahlen, wenn die Vermittlung aus ihrer Sicht gescheitert ist. Dies gilt jedenfalls in den Fällen, wo sich die Agentur – wie hier – das Recht vorbehalten hat, bei „Nichtgefallen“ weitere Stellenbewerber vorzustellen.

Urteil des LG Coburg vom 30.11.2006

1 HK O 56/06

Handelsblatt vom 21.02.2007

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€