Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Handy im Zeugenstand
Die oft als lästig empfundene Benutzung von Handys in der öffentlichkeit macht auch vor den Gerichtssälen nicht halt. Während der Vernehmung einer Zeugin vor dem Landgericht klingelte deren Handy. Trotz der Anweisung des Gerichts, das Mobiltelefon auszuschalten, nahm die Zeugin das Gespräch entgegen und verließ den Gerichtssaal, um das Telefonat zu Ende zu führen.
Wegen grober Mißachtung des Gerichts verhängte dieses ein Ordnungsgeld von 300 DM gegen die Zeugin.
OLG Hamburg vom 26.06.1997; Az.: 12 W 9/97