Urteil
01.07.2008
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Halber Kilometerpauschbetrag bei Übernachtung am Arbeitsort
Übernachtet ein Arbeitnehmer an manchen Tagen am Arbeitsort und legt deshalb nur eine Fahrt mit seinem Auto zurück, so stehen ihm an diesen Tagen nur die halben Kilometerpauschbeträge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Urteil des FG München vom 05.09.2006 6 K 3644/04 Pressemitteilung des FG München