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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Haftung für Wohngeld bei Wohnungsersteigerung

Haftung für Wohngeld bei Wohnungsersteigerung

Der Ersteigerer einer Eigentumswohnung haftet für Beitrags- und Wohngeldrückstände seines Vorgängers auch dann nicht, wenn der nach dem Eigentumserwerb gefasste Beschluss über die zu Grunde liegende Jahresabrechnung bestandskräftig geworden ist.

Beschluss des BGH vom 23.09.1999,V ZB 17/99,ZAP EN-Nr. 787/99

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