Urteil
01.07.2008
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Haftung für Unfall infolge von fehlerhafter Reparatur
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf wird ein Werkstattinhaber bei einer fehlerhaften Reparatur am Hinterrad eines Mopeds schadenersatzpflichtig, wenn es infolge der fehlerhaften Reparatur zu einem Unfall kommt. Sofern der Geschädigte als Laie hätte erkennen können, daß durch die fehlerhafte Durchführung der Reparatur ein gefährlicher Mangel noch vorliegt bzw. erst eingetreten ist, kommt eine Kürzung seines Schadener-satzanspruches bis zu einem Drittel in Betracht. Als gefährlicher Mangel in diesem Sinn ist beispielsweise der unregelmäßige Lauf eines Hinterrades anzusehen.
Oberlandesgericht Düsseldorf (v. 12.01.1996); AZ: 22 U 203/95