Urteil
01.07.2008
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Haftung für Reifenplatzer
Den Halter trifft die gesetzliche Verpflichtung dafür zu sorgen, daß sich sein Pkw in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Hat der Käufer eines für 400 DM erworbenen Wagens diesen bei einer allgemeinen Kraftfahrzeugwerkstatt überprüfen lassen, wobei er davon ausgehen konnte, daß auch die Reifen kontrolliert wurden, hat der Halter seiner ihm obliegenden überprüfungsverpflichtung genügt. Der Bundesgerichtshof weist daraufhin, daß es die Sorgfaltsanforderungen an die überprüfungspflicht des Fahrzeughalters übersteigt, wenn eine Untersuchung durch eine ‘Reifenwerkstatt’ verlangt wird.
BGH vom 14.10.1997