Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Haftung für Markenverletzung bei Verwendung eines eBay-Accounts durch Dritten
Wer sein eBay-Account (Mitgliedskonto) einem Dritten zur Verfügung stellt, kann für markenverletzende Internetangebote verantwortlich gemacht werden, wenn er sich nicht darum kümmert, welche Waren unter seinem Mitgliedskonto durch den Dritten angeboten werden.Beschluss des OLG Frankfurt vom 13.06.2005
6 W 20/05
NJW Heft 33/2005, Seite XIV