Haftung für falsche Bankauskunft
Ein Kreditinstitut haftet im Fall einer falschen Bankauskunft eines seiner Angestellten auch einem Dritten gegenüber, wenn bekannt war, dass die dem Kunden zur Verfügung gestellte Bankbescheinigung (auch) für den Dritten bestimmt und dem Kreditinstitut bewusst war, dass sie für diesen von erheblicher Bedeutung sei und er sie unter Umständen zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen werde.
Im konkreten Fall teilten ein Vorstandsmitglied und ein Kreditsachbearbeiter einer Wohnbaugesellschaft wahrheitswidrig mit, die Finanzierung eines geplanten Objekts sei gesichert. Daraufhin übernahm ein Subunternehmer eine Bürgschaft in Millionenhöhe.
Urteil des BGH vom 07.07.1998
XI ZR 375/97
ZAP EN-Nr. 621/98
NJW Heft 41/1998, Seite XLII