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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Haftung des Heims bei Sturz einer gehbehinderten Bewohnerin

Haftung des Heims bei Sturz einer gehbehinderten Bewohnerin

Kommt eine Patientin eines Altenpflegeheims, die aufgrund verschiedener Erkrankungen extrem sturzgefährdet ist, am Ende einer Mobilisierungsmaßnahme in ihrem Zimmer in Gegenwart einer Pflegerin zu Fall, hat die Pflegerin den Sturz auch dann fahrlässig verursacht, wenn sie die Patientin nur für einen „kurzen Moment aus den Augen gelassen” hat. Der Heimträger haftet demzufolge für die erlittenen Verletzungen seiner Bewohnerin.

Urteil des OLG Zweibrücken vom 01.06.2006

4 U 68/05

OLGR Oldenburg 2006, 677

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