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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Haftung der Bank bei Falschberatung über Altersvorsorge

Haftung der Bank bei Falschberatung über Altersvorsorge

Ein Bankkunde erkundigte sich bei seiner Bank nach einer rentablen, aber auch sicheren Altersvorsorge. Der Finanzberater empfahl die Zeichnung von Fondsanteilen, wobei er ausdrücklich darauf hinwies, dass das Kapital in dem Fonds nicht gefährdet sei. Als der Kurs des Fonds jedoch permanent fiel, entschloss sich der Anleger zum Verkauf. Hinsichtlich des Verlustes gegenüber der vorherigen Festgeldanlage machte er die Bank schadensersatzpflichtig.

Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte das Geldinstitut wegen der fehlerhaften Beratung zur Ersatzleistung. Der Bankangestellte hatte dem Kunden die Beteiligung an einem Fonds empfohlen, ohne ihn jedoch ausdrücklich auf die damit verbundenen Gefahren aufmerksam zu machen. Dabei war ihm als Finanzfachmann bewusst, dass es sich bei dem Fonds eben nicht um eine sichere Anlage handelte. Hierauf hätte er den Anleger hinweisen müssen, zumal dieser ausdrücklich eine konservative Altersvorsorge verlangt hatte. Die Bank muss den Kunden nunmehr wirtschaftlich so stellen, als hätte dieser sein Geld auf dem Festgeldkonto belassen.

Urteil des OLG Frankfurt vom 15.12.2004

13 U 24/03

OLGR Frankfurt 2005, 262

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