Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Haftung bei faktischer Fortführung eines erworbenen Unternehmens

Haftung bei faktischer Fortführung eines erworbenen Unternehmens

Nach § 25 HGB haftet der Erwerber eines Handelsgeschäftes, wenn er dieses unter dem bisherigen Firmennamen fortführt, für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Die Haftung des Erwerbers greift ein, wenn die übernehmende Gesellschaft neben der Fortführung des Firmenkerns eineinheitliches Unternehmen faktisch insgesamt weiterbetreibt. Dem steht nicht entgegen, dass auch die juristische Person (GmbH) des bisherigen Unternehmensträgers noch fortbesteht.

Urteil des KG Berlin vom 23.07.2004

14 U 195/02

KGR Berlin 2005, 47

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€