Urteil
01.07.2008
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Gewerbesteuer bei Arbeitsvermittlung durch Freiberufler
Ein freiberuflich tätiger Unternehmensberater ist von der Zahlung der Gewerbesteuer nur insoweit befreit, als er typische Beratungsleistungen erbringt.
Hierzu gehören nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf nicht die Einkünfte für die Vermittlung von Personal. Für diese Einkunftsart ist Gewerbesteuer zu entrichten.
Urteil des FG Düsseldorf; Az.: 7 K 7550