Urteil
01.07.2008
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Gesonderte Kosten für Baustelleneinrichtung
Bei einem Bauvertrag, in welchem auf die Geltung der VOB/B hingewiesen wurde, sind die Kosten der Baustelleneinrichtung grundsätzlich in den Einheitspreisen enthalten. Soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung in dem Vertrag getroffen wurde, hat der Bauunternehmer daher keinen gesonderten Anspruch auf die Kosten der Baustelleneinrichtung.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 06.02.1998, 22 U 73/97. NJW-RR 1998, 670